Informationen zur Abrechnung und Leistungen
Als Vertragspsychologe kann ich psychotherapeutische Behandlungen mit den Krankenkassen direkt abrechnen. Zu den abrechnungsfähigen Leistungen zählen alle Leistungen, die zur Behandlung psychischer Erkrankungen zählen.
Klienten von gesetzlichen Kassen bringen bitte zum Erstkontakt einen Überweisungsschein von ihrem Hausarzt sowie ihre Krankenkassenkarte. Grundsätzlich haben sie auch ohne ärztliche Überweisung direkten Zugang mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse, die auch die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde (insgesamt 6 x 25 min) und sich daran anschließenden Probatorischen Sitzungen (max. 4 x 50 min.) übernimmt. Danach müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Therapie bei mir fortführen möchten, da dann bei der Krankenkasse die Übernahme der weiteren Kosten beantrag wird.
In einem ersten Bewilligungsschritt werden zunächst 12 Sitzungen à 50 min. beantragt und in der Regel von den Krankenkassen genehmigt. Besteht weiterhin Behandlungsbedarf, sind im Rahmen einer Kurzzeittherapie weitere 12 Sitzungen beantragungsfähig. Eine Umwandlung in eine Langzeittherapie ist als guatachterpflichtiges Antragsverfahren möglich. Alle Behandlungsschritte zusammengenommen, können insgesamt 80 Sitzungen à 50 min bewilligt werden.
Für Klienten mit privater Krankenversicherung werden die Kosten von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe übernommen. Informieren sie sich bitte bei ihrer zuständigen Versicherung. Gebenenfalls erhalten sie dort die nötigen Antragsformulare.
Leistungsspektrum
- Depressionen
- Ängste und Phobien
- Traumabewältigung
- Burnout
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Suchtprobleme (Motivationsbehandlung sowie ambulante Nachsorge nach einer Entwöhnungsbehandlung)
- Zwangsstörungen
- Somatoforme Störungen
- Verhaltensstörungen
- Persönlichkeitsstörungen